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Personenrisiken

Altersvorsorge

Um heute ein zufriedenes Leben führen zu können, ist es wichtig das Morgen in trockenen Tüchern zu wissen. Wir beraten Sie bei allen Fragen zur privaten und gesetzlichen Altersvorsorge.

Inhalte auf dieser Seite:
Das RentensystemGenerationenvertragZusätzliche Altersvorsorge

Das deutsche Rentensystem.

Unser System der Altersvorsorge baut auf drei Schichten auf. Jede davon trägt ihren Teil zur Absicherung im Alter bei und wird unterschiedlich gefördert und steuerlich behandelt. 

1. Schicht:
Basisvorsorge

Gesetzliche Rentenversicherung

Berufsständische Versorgungswerke

Basis-Rente

2. Schicht:
Ergänzende erwerbs-basierte
Zusatzvorsorge

Riester-Rente

Betriebliche Altersversorgung
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds

3. Schicht:
Private Vorsorge

Private Rentenversicherung

Kapitalversicherung

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Der Generationenvertrag.

Niemand hat ihn eigenhändig unterzeichnet und dennoch gilt er für alle: Der Generationenvertrag der gesetzlichen Rentenversicherung. Gemeint ist damit das Umlageverfahren, auf dem unser Rentensystem beruht. Vereinfacht kann man sagen: Die monatlichen Einnahmen der Rentenversicherung werden an die aktuelle Rentnergeneration ausgezahlt. So stützt und unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet. Das Prinzip funktioniert nur so lange gut, wie die Einnahmen der Rentenkasse nicht unter die monatlichen Auszahlungen sinken, also mehr Beiträge durch sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Unternehmen in den „Rententopf“ eingezahlt werden, als Rentenbezieher Geld aus diesem Topf erhalten. 

Warum funktioniert der Generationenvertrag langfristig nicht (mehr)? 
1. Die Lebenserwartung steigt. Damit verlängert sich die Rentenbezugsdauer, wodurch die finanzielle Gesamtleistung je Rentner ebenfalls steigt. 
2. Die Geburtenrate sinkt. Es gibt immer weniger Neugeborene und folglich auch weniger Beitragszahler. 
3. Das Wirtschaftswachstum ist zu gering. Dadurch fließen der gesetzlichen Rentenversicherung zu wenig Beiträge zu.

Prüfen Sie Ihre Ansprüche

Mit einem Klick auf die Schaltfläche prüfen wir Ihre Ansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder berufsständischen Versorgung.

Bereich 2

Möglichkeiten zusätzlicher Altersvorsorge.

Private Rentenversicherung Ab Versicherungsbeginn zahlen Sie z. B. monatlich einen festgelegten Betrag ein. Die Höhe kann angepasst werden. Zum Rentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente. Oftmals können Sie zum Rentenbeginn auch eine Kapitalauszahlung wählen. Verfügen Sie über einen größeren Betrag, können Sie diesen als Einmalzahlung in einer Rentenversicherung anlegen. Sie erhalten dann sofort oder nach einer festgelegten Wartezeit eine lebenslange monatliche Rente. 

Riester-RenteDie Besonderheit bei der Riester-Rente ist die staatliche Förderung: Sie zahlen in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen einen bestimmten Betrag ein und der Staat beteiligt sich über Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) an Ihrem Riester-Vertrag. 

Basis-RenteEine weitere staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ist die Basis-Rente, auch „Rürup“-Rente genannt. Die Vorteile sind die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, sowie die Möglichkeit flexibler Zuzahlungen. 

Betriebliche AltersvorsorgeDie am meisten verbreitete Form der betrieblichen Vorsorge ist die Direktversicherung. Dabei schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seinen Mitarbeiter einen Versicherungsvertrag ab. Die Finanzierung dieses Vertrages erfolgt entweder durch eine Entgeltumwandlung oder durch Beiträge des Arbeitgebers. Aber auch andere Formen sind in Abstimmung mit dem Arbeitgeber möglich.

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