Private Haftpflicht
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Definition

Eine Private Haftpflichtversicherung ist eine Versicherungspolice, die den Versicherungsnehmer gegen Schadensersatzansprüche Dritter schützt, die aufgrund von Sachschäden oder Körperverletzungen entstanden sind, für die der Versicherungsnehmer verantwortlich ist.

Versichert ist

Eine Private Haftpflichtversicherung bietet in der Regel Versicherungsschutz für folgende Schäden: 

  • Sachschäden: Die Private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Versicherungsnehmer an Sachwerten Dritter verursacht hat. Das können beispielsweise Beschädigungen von Autos, Fahrrädern oder anderen Gegenständen sein. 
  • Personenschäden: Die Versicherung übernimmt auch die Kosten, die durch Körperverletzungen Dritter entstanden sind, wie zum Beispiel Arztkosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. 
  • Vermögensschäden: Eine Private Haftpflichtversicherung kann auch Vermögensschäden decken, wie beispielsweise den Verdienstausfall einer Person, der aufgrund eines Schadens verursacht wurde. 
  • Mietsachschäden: Viele Versicherungen bieten auch Schutz bei Mietsachschäden, das bedeutet, dass Schäden an gemieteten Gegenständen oder Gebäuden abgedeckt sind.

Nicht versichert ist

Eine Private Haftpflichtversicherung deckt nicht alle Schäden ab, für die der Versicherungsnehmer verantwortlich ist. Im Allgemeinen sind folgende Schäden von der Versicherung ausgeschlossen: 

  • Vorsätzliche Schäden: Schäden, die vorsätzlich von dem Versicherungsnehmer verursacht wurden, sind in der Regel von der Versicherung ausgeschlossen. Wenn der Versicherungsnehmer also absichtlich einen Schaden verursacht hat, wird die Versicherung diesen nicht abdecken. 
  • Schäden an eigenen Sachen: Eine Private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel keine Schäden ab, die der Versicherungsnehmer an seinen eigenen Sachen verursacht hat. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Schaden am eigenen Auto nicht durch die Versicherung abgedeckt wird. 
  • Schäden durch berufliche Tätigkeiten: Eine Private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel keine Schäden ab, die durch die berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers verursacht wurden. Hierfür ist eine separate Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. 
  • Schäden durch motorisierte Fahrzeuge: Schäden, die durch motorisierte Fahrzeuge verursacht werden, sind in der Regel nicht durch die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hierfür benötigt man eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung. 

Auswahl Anbieter

Der Auswahlprozess beim Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung hängt von zwei Faktoren ab: dem Beitrag und den Bedingungen des Versicherungsvertrags. 

Mit einem Anbietervergleich können die günstigen Anbieter ermittelt werden. Die Beiträge und Bedingungen werden verglichen. 

Finanztest Private Haftpflicht

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Quelle: test.de

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